Salzzimmer Dortmund
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Touristenabgabe an die Stadt Dortmund:

Stadt Dortmund erhebt zusätzlich eine Beherbergungsabgabe in Höhe von 7,5% auf den für die Beherbergung aufgewendeten Betrag , welche dem Gast zusätzlich in Rechnung gestellt wird. Von der Besteuerung sind geschäftlich veranlasste Aufwendungen für Übernachtungen mit einem Nachweis ausgenommen. Im Einzelnen wird auf die Satzung zur Erhebung der Beherbergungsabgabe der Stadt Dortmund verwiesen.